1. Abschluss des Reisevertrags
1.1 Der Kunde bietet Aves Tours OHG durch seine Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Reiseanmeldung erfolgt schriftlich oder persönlich bei einem Mitarbeiter von Aves Tours OHG oder bei einem der Partnerreisebüros. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Aves Tours OHG die Buchungsbestätigung zugesandt hat.
1.2 Enthält der Inhalt der Buchungsbestätigung Abweichungen vom Inhalt der Anmeldung, so ist der Kunde berechtigt, eine ausdrückliche Nichtannahme innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Kunde erhält von Aves Tours OHG zugleich einen Sicherungsschein, der der Vorschrift des § 651k Abs. 3 BGB entspricht.
2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 30 Tage von Reisebeginn zur Zahlung fällig.
2.3 Wird die Buchungserklärung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn abgegeben, so wird der geamte Reisepreis schon vor der Aushändigung der Reisebestätigung nach § 3 Inf-VO fällig.
2.4 Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden vertraulich behandelt. Ohne Zustimmung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
3. Leistungen
3.1 Die von Aves Tours OHG vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung unter Miteinbeziehung aller im Prospektmaterial enthaltenen Informationen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern bleibt vorbehalten.
3.2 Aves Tours OHG behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleitungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind dann zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werde, nicht gegen Treu und Glauben durch Aves Tours OHG veranlasst sind und nicht im wesentlichen den Gesamtcharakter der Reise beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn behördliche Maßnahmen im bereisten Land Änderungen erzwingen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute und des Reiseverlaufs sowie eine Veränderung der Reihenfolge sind ebenfalls erlaubt, wenn dadurch der Charakter der Reise nicht verändert wird.
4.2 Auch erhebliche Leistungsänderungen infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Umstände, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseveranstalters für den Kunden zumutbar sind.
4.3 Aves Tours OHG behält sich vor, die ausgeschriebenen und bei der Buchung bestätigten Reisepreise nachträglich in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn sich die Preise einzelner Leistungsträger (Beförderungskosten, Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Steuern, Übernachtungen, Wechselkurse ect.) nachweislich ändern und zwischend em Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
4.4 Die Änderungen des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat Aves Tours OHG dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer Woche nach Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber Aves Tours OHG schriftlich geltend zu machen.
4.5 Im Falle einer Buchung eines Doppelzimmers durch einen Kunden bemüht sich Aves Tours OHG dem Kunden einen Doppelzimmerpartner zuzuordnen. Dabei werden die Zimmer nach dem zeitlichen Eingang der Buchungen verteilt. Sollte bis zum Antritt der Reise keine weitere Buchung eines Doppelzimmers erfolgen, oder durch eine kurzfristige Stornierung eines Doppelzimmers eine Zuordnung nicht mehr möglich sein, so stellt Aves Tours OHG dem letztbuchenden Kunden den Einzelzimmerzuschlag nachträglich in Rechnung.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Aves Tours OHG.
5.2 Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch
, so kann Aves Tours OHG Ersatz für seine getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich aus dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Aves Tours OHG wie folgt:
- bis 45. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 50¤
- ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 100¤
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,
- ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises,
- Abreisetag, Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
Pro Person vom jeweiligen Gesamtreisepreis.
5.3 Wird von einer Doppelzimmerbuchung eine Person storniert, so können außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für den verbleibenden Kunden durch Einzelzimmerzuschläge oder durch entsprechende Aufschläge bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl entstehen.
5.4 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Aves Tours OHG vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
5.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach Abschluss des Reisevertrags Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, oder lässt sich der Kunde durch eine Dritten ersetzen, so kann ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50€ pro Reisenden von Aves Tours OHG erhoben werden. Umbuchungswünsche des Kunden, die weniger als vier Wochen vor Reiseantritt erfolgen, können. Sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. Ziff. 5.1 und 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Aves Tours OHG kann der Teilnahme einer Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften entgegenstehen.
6. Rücktritt und Kündigung durch Aves Tours OHG
6.1 AvesTours kann bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Sollte die Reise trotz Nichterreichten der Mindestteilnehmerzahl nach Absprache mit den Kunden durchgeführt werden, so kann Aves Tours OHG den Reisepreis zur Abdeckung höherer Reisekosten aufgrund geringerer Teilnehmerzahl erhöhen.
6.2 Aves Tours OHG ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistungunverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
6.3 Aves Tours OHG kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde den fälligen Reisepreis innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht zahlt. Bei Rücktritt wegen Zahlungsverzug kann Aves Tours OHG nach Maßgabe der unter Ziff. 5.2 genannten Sätze Entschädigung verlangen.
6.4 Aves Tours OHG kann ohne Einhaltung einer Frist auch nach Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Aves Tours OHG oder einen Mitarbeiter von Aves Tours OHG nachhaltig stört oder gefährdet. Die Reiseleiter/innen oder örtliche Vertreter vor Ort sind - nach Abmahnung - ebenfalls zur Erklärung dieser Kündigung bevollmächtigt. Durch die Kündigung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Kündigt Aves Tours OHG, so behält Aves Tours OHG den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
7. Höhere Gewalt
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Aves Tours OHG als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen.
7.2 Wird der Vertrag gekündigt, so kann Aves Tours OHG für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Aves Tours OHG und der Kunde sind bei einer Kündigung aufgrund Umstände höherer Gewalt verpflichtet, die Mahrkosten für die Rückbeförderung hälftig zu tragen.
8. Haftung
8.1 Aves Tours OHG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibungen sofern Aves Tours OHG nicht gemäß Ziff. 3 eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, sowie für die ordnungsgemäße Erbingung der Reiseleistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
8.2 Die vertragliche Haftung von Aves Tours OHG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder Aves Tours OHG für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschulden eines Leistungsträgers entstanden ist. Die Haftung für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8.3 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Aves Tours OHG bei Personenschäden bis 75.000 € je Kunde und Reise. Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000 €. Die Haftung für Sachschäden ist je Kunde und Reise auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, wenn der Reisepreis über 1.333 € liegt. Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung empfohlen. Bei Ansprüchen aus Verletzung vorvertraglicher oder nebenvertraglicher Pflichten gelten die Verjährungsvorschriften des Reisevertragsrechts ( sechs Monate beginnend mit dem Tag des vertraglichen Reiseendes) entsprechen.
8.4 Aves Tours OHG haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, die nicht von Aves Tours OHG selbst erbracht, sondern lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Dies gilt besonders für Zusatzprogramme am Reiseziel.
8.5 Sofern Aves Tours OHG im Prospekt oder in den Reiseunterlagen den Namen eines Reiseleiters veröffentlicht, so ist diese Angabe unverbindlich und wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. Kurzfristige Änderungen behält sich Aves Tours OHG vor. Eine Änderung der Person der Reiseleitung ist kein Kündigungsgrund.
9. Gewährungsfristen
9.1 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängel (§ 651c - 651f BGB) verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte.
10.Versicherungen
Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen ( z.B. für Reiserücktrittskosten, Krankenversicherung, ect.) mit Ausnahme der gesetzlichen Insolvenzversicherung (Sicherungsschein) enthalten.
11. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern möglich. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, verfällt ein Anspruch auf Minderung.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selber verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Aves Tours OHG ist verpflichtet, Informationen über Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind, an den Kunden weiterzuleiten. Kosten für Impfungen sind im Preis nicht inbegriffen und müssen vom Kunden selbst getragen werden.
13. Vertragsobliegenheiten, Geltendmachung von ansprüchen, Abtretungsverbot und Gerichtsstand
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
13.3 Gerichtsstand ist Würzburg.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
Aves Tours OHG
Kroatengasse 3, 97070 Würzburg
Geschäftsführer: Julia Schröder, Frank Rheindt
Bankverbindungen Stadtsparkasse Münsterland Ost,
Ktnr. 121046767, BLZ 40050150